Sondervermögen Infrastruktur Länder und Kommunen
Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich möglichst frühzeitig bei Bund und Freistaat dafür einzusetzen, dass die Landeshauptstadt München für dringend benötigte Investitionen in München (bspw. die die Verlängerung der U5 nach Freiham, die U9, die München Klinik gGmbH etc.) vom geplanten Sondervermögen Infrastruktur Länder und Kommunen profitieren kann.
Begründung
Mit der Novelle des Grundgesetzes wurde ein neuer Art 143h geschaffen, der es dem Bund erlaubt, bis 500 Mrd. Euro an Sondervermögen für Infrastruktur zu schaffen. 100 Mrd. hiervon sollen für die Länder und Kommunen zur Verfügung stehen.
Ein Blick ins Mehrjahresinvestitionsprogramm und in die Liste großer Vorhaben und sonstiger Vorhaben zeigt den großen Investitionsbedarf auch in München.