Anfragen
2. Februar 2024

Sozialwohnung trotz Haus oder Wohnung im Ausland?

Der Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt München ist im Allgemeinen und im geförderten
Wohnsektor im besonderen Maße angespannt. Dies machen genaue Überprüfungen der
Erfüllung von Bedürftigkeit und Anspruchsvoraussetzungen für geförderten Wohnraum
notwendig.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

1. Ist bei der Stellung eines Wohnantrages die Angabe über Wohneigentum oder ein
Mietverhältnis im Ausland verpflichtend?

2. Kann diese Angabe überprüft werden?

3. Wird im Rahmen der Wohnraumüberwachung bei Bekanntwerden einer Nichtnutzung
über einen längeren Zeitraum in diese Richtung ermittelt?

4. Ist die – wie in anderen Ländern bereits praktiziert- eine Überprüfung durch Detekteien
möglich?

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