Anträge
11. April 2024

Stadt München verwendet Amtssprache

Im Schriftverkehr mit Bürgerinnen und Bürgern, in amtlichen Verlautbarungen, in Stadtratsbeschlüssen etc. verwendet die Landeshauptstadt München die deutsche Amtssprache.

 

Begründung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Amtssprache, gültig im gesamten Staatsgebiet. Diese Amtssprache hat sich über viele Jahrzehnte – älter als die Bundesrepublik – entwickelt. In der Bundesrepublik bestimmen nicht die Regierung oder einzelne (Selbst-) Verwaltungsorgane die amtliche deutsche Rechtschreibung, sondern der unabhängige Rat für deutsche Rechtschreibung. Sonderschreibweisen oder -zeichen zum Beispiel für das sogenannte Gendern kommen in der amtlichen deutschen Rechtschreibung nicht vor. Die Landeshauptstadt München leistet ihren Beitrag zum Erhalt einer einheitlichen deutschen Amtssprache.

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