Anträge
8. Oktober 2025

Stärkung der zahnärztlichen Vorsorge in Münchner Kindergärten

Der Stadtrat möge beschließen: Die Landeshauptstadt München (LHM) setzt sich für eine flächendeckende Stärkung der zahnärztlichen Vorsorge und Gruppenprophylaxe in Kindergärten ein.

Das Gesundheitsreferat der LHM wird daher beauftragt:

  1. sicherzustellen, dass in allen städtischen und städtisch geförderten Kindergärten eine regelmäßige zahnärztliche Untersuchung und Prophylaxe nach § 21 Sozialgesetzbuch V durchgeführt wird,
  2. zu prüfen, ob und wie Reihenuntersuchungen in Verbindung mit einem Widerspruchsverfahren eingeführt werden können, um alle Kinder zu erreichen und
  3. gemeinsam mit den zahnärztlichen Diensten, der Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. und den niedergelassenen Zahnärzten Strategien zu entwickeln, um insbesondere bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien die Prävention zu verbessern.

Begründung

Die Zahngesundheit von Kindern ist ein entscheidender Faktor für ihre Entwicklung, ihr Wohlbefinden und ihre soziale Teilhabe. Im Kampf gegen frühkindliche Karies wurden zwar in den vergangenen Jahren große Erfolge erzielt. Allerdings ist Zahngesundheit noch immer milieuabhängig. Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen oder geringem Bildungsniveau sind deutlich häufiger von Karies betroffen.

Die Gruppenprophylaxe in Kindergärten ist ein wichtiges Instrument, um Prävention zu stärken. Sie baut Zugangsbarrieren ab, erreicht Kinder dort, wo sie sich ohnehin aufhalten, und stellt sicher, dass Aufklärung und Untersuchung allen gleichermaßen zugutekommen. Sie wird jedoch nicht an allen Kindergärten im gleichen Umfang durchgeführt.

Es zeigt sich auch, dass eine rein freiwillige Teilnahme nicht ausreicht, um alle Kinder zu erreichen. Gerade die Kinder, die am meisten von Vorsorge profitieren würden, werden von diesen Maßnahmen oft nicht erfasst. Dies verstärkt die soziale Ungleichheit im Bereich der Mundgesundheit.

In anderen Bundesländern hat man gute Erfahrungen mit Reihenuntersuchungen gemacht, an denen alle Kinder teilnehmen müssen, sofern die Eltern nicht ausdrücklich widersprechen.

Solche Reihenuntersuchungen in Verbindung mit einem Widerspruchsverfahren könnten auch in München dazu beitragen, unzureichende Mundhygiene frühzeitig zu erkennen und Folgeerkrankungen zu vermeiden.

Die LHM kann mit einer konsequenten Umsetzung dieser Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zu Gesundheitsgerechtigkeit, Chancengleichheit und zur Reduzierung von Behandlungskosten leisten.

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