Anträge
19. März 2024

Statistiken für alle veröffentlichen II

Alle Tochterunternehmen und Eigenbetriebe der LH München sollen über die Mitglieder des Aufsichtsrats aus den Reihen des Stadtrats und der Stadtverwaltung aufgefordert werden, mit Unternehmensgeldern beauftragte Statistiken auf Ihrer jeweiligen Internetseite den Kundinnen und Kunden des jeweiligen Unternehmens und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sofern keine datenschutzrechtlichen Gründe dagegen sprechen.

Begründung

Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen bilden wesentliche Grundlagen für Kontrolle und Entscheidungen zur Korrektur von Unternehmenszielen. Eine öffentliche Zugänglichkeit schafft Transparenz und Vertrauen gegenüber Kundinnen und Kunden, erklärt Entscheidungen, welche diese betreffen und begünstigt die Erschließung neuer Kundenpotentiale. Dies steht gleichermaßen im Interesse von Unternehmen, Kunden und der Stadt als Eigentümer.

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