Tempo 30 in der Weitlstraße
Das Mobilitätsreferat wird gebeten, die angrenzenden Tempo-30-Zone auf die Weitlstraße, alternativ eine streckenbezogenes Tempo 30, anzuordnen. Die Anordnung soll dabei mindestens den Abschnitt von der Rainfarnstraße bis zur Schleißheimer Straße umfassen.
Begründung
Aufgrund der angrenzenden Otto-Steiner-Schule (Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung), der Augustinum Seniorenresidenz, des Kindergartens Lerchennest und des Lärmschutzes für die Anwohner, da die angrenzende Wohnbebauung teils nah an die Straße heranreicht, ist die Anordnung von Tempo 30 notwendig und angemessen.