Anträge
10. Juli 2025

Tempo 30 nur mit Stadtratsbeschluss

Künftig sind alle neu einzurichtenden Tempo-30-Streckenabschnitte im öffentlichen Straßennetz der Landeshauptstadt München vor deren Umsetzung dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

Begründung

Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Oktober 2024 wurde den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen eingeräumt. In der Folge prüft die Stadtverwaltung derzeit über 250 neue Maßnahmen zur Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h.

Durch die nun mögliche Steigerung von Tempo 30 Zonen ist eine Kontrolle durch den Stadtrat unerlässlich, um eine maßvolle und nachvollziehbare Umsetzung sicherzustellen, welche in das städtische Gesamtkonzept zur Mobilität passt.

Durch die Einführung einer Genehmigungspflicht wird Transparenz geschaffen. Der Stadtrat soll künftig im Einzelfall über die Notwendigkeit und Angemessenheit neuer Tempo-30-Abschnitte entscheiden.

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