Anfragen
3. August 2026

Umgang mit islamistischen Gefährdern und ausreisepflichtigen Personen in München?

In den vergangenen Tagen wurde bundesweit erneut intensiv über den Umgang mit islamistischen Gefährdern diskutiert. Anlass war der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin. Medienberichten zufolge stuft das Bundeskriminalamt derzeit bundesweit mehrere hundert Personen als islamistische Gefährder ein. Zugleich wird über Möglichkeiten einer effektiveren Überwachung sowie einer konsequenteren Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen diskutiert.

Auch für die Landeshauptstadt München stellt sich die Frage, welche Erkenntnisse über entsprechende Personen im Stadtgebiet vorliegen, wie die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden erfolgt und welchen Beitrag die Stadt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur konsequenten Durchsetzung des Aufenthaltsrechts leistet.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Personen gelten nach Kenntnis der Landeshauptstadt München derzeit mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Stadtgebiet München als islamistische oder anderweitig politisch motivierte Gefährder?
  2. Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Landeshauptstadt München dem islamistischen Spektrum zugerechnet, wie viele hiervon gelten als gewaltorientierte Islamisten und wie viele werden von den Sicherheitsbehörden als Gefährder oder relevante Personen eingestuft?
  3. Welche Maßnahmen zur Überwachung oder Kontrolle von Gefährdern (beispielsweise Observationen, Gefährderansprachen, elektronische Aufenthaltsüberwachung, aufenthaltsrechtliche Auflagen oder sonstige Maßnahmen) sind der Landeshauptstadt München bekannt beziehungsweise werden nach ihrer Kenntnis im Stadtgebiet angewendet?
  4. Wie viele ausländische Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Stadtgebiet München sind derzeit vollziehbar ausreisepflichtig? Bei wie vielen dieser Personen handelt es sich nach Kenntnis der Landeshauptstadt München zugleich um islamistische Gefährder oder sonstige Gefährder?
  5. Wie wird nach Kenntnis der Landeshauptstadt München mit Personen verfahren, die zugleich als Gefährder eingestuft werden und ausreisepflichtig sind? Welche Maßnahmen werden in diesen Fällen regelmäßig ergriffen?
  6. Welche Aufgaben nimmt die Landeshauptstadt München im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten wahr, um die Abschiebung ausreisepflichtiger Gefährder zu unterstützen oder zu ermöglichen?
  7. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt München, dem Freistaat Bayern, insbesondere den Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei und dem Landesamt für Verfassungsschutz, sowie den Bundesbehörden bei der Identifizierung, Überwachung und Abschiebung ausreisepflichtiger Gefährder?
  8. Sind nach Auffassung des Oberbürgermeisters die bestehenden rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten ausreichend, um von Gefährdern ausgehende Gefahren wirksam zu begrenzen? Falls nein, welchen Verbesserungsbedarf sieht die Landeshauptstadt München gegenüber dem Freistaat Bayern oder dem Bund?
  9. Welche Auswirkungen erwartet der Oberbürgermeister von der Errichtung des Abschiebeterminals am Flughafen München auf die Durchführung von Rückführungen ausreisepflichtiger Personen, insbesondere ausreisepflichtiger islamistischer Gefährder? Welche konkreten Verbesserungen hinsichtlich der Organisation, Beschleunigung und Durchführung entsprechender Abschiebungen werden aus Sicht der Landeshauptstadt München erwartet?
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