Anträge
4. Juli 2024

Unbesetzte Stellen nutzen statt neu beschließen

Die städtischen Referate werden gebeten vor neuen Stellenschaffungen über Stadtratsbeschlüsse den Stellenbedarf über Kapazitätsverschiebungen bzw. die Umwidmung bereits seitens des Stadtrats genehmigter Stellen zu prüfen. Nur falls dies nachweislich nicht möglich ist, sollen weitere Stellen beantragt werden können.

Begründung

Der städtische Haushalt ist unter Druck, daher müssen mögliche Einsparpotentiale konsequent genutzt werden. Anstatt regelmäßig mit Sitzungsvorlagen neue Stellen zu beantragen, sollten bereits beschlossene, aber bislang bzw. derzeit nicht besetzte Stellen, für notwendige Personaleinstellungen genutzt werden. Dies ist bereits mit der Beschlussvorlage „Haushalt 2020, Stellenplan“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16771 vom 18.12.2019) ermöglicht worden.

Teilen
nach oben