Unnötige Ausgaben aufgrund verkehrter Rechtsauffassung?
Wie u.a. durch eine öffentliche Vorlage des IT-Ausschusses vom 9. April 2025 bekannt wurde, beabsichtigte die Stadt München im Jahre 2024 ca. 4 Mio. Euro für genderneutrale Unterlagen auszugeben. Die IT-Referentin der LHM, Frau Dr. Laura Dornheim, leitet, wie sich aus der Vorlage ergibt, u.a. aufgrund eines Gerichtsbeschlusses die kostspielige Verpflichtung einer in ihrem Sinne korrekten persönlichen Ansprache und einer diskriminierungsfreien Erfassung für die LHM ab. Dieser Kurs soll nach Antrag der Referentin wie geplant fortgeführt werden, während aufgrund der angespannten Haushaltslage und Konsolidierungsbeschlüsse zahlreiche soziale Projekte von finanziellen Kürzungen betroffen sind.
Grundsätzlich kann die Verwaltung jedoch aus einem Gerichtsurteil keinen eigenständigen gesetzlichen Auftrag ableiten. Gerichtsurteile haben zwar bindende Wirkung für die beteiligten Parteien und können Präzedenzwirkung entfalten, ersetzen aber keine gesetzliche Grundlage für Verwaltungshandeln. Die Verwaltung kann sich an der Rechtsprechung orientieren, aber es entsteht kein neues Gesetz oder eine eigenständige Verpflichtung ohne gesetzliche Grundlage.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
- Leitet der Oberbürgermeister aus dem oben genannten Urteil wie die IT-Referentin einen gesetzlichen Auftrag für die LHM ab, eine korrekte persönliche Ansprache und eine diskriminierungsfreie Erfassung in den relevanten IT-Systemen der LHM zu berücksichtigen?
- Kann ein solcher gesetzlicher Auftrag nach Ansicht der Rechtsabteilung des Direktoriums für die LHM aus dem oben genannten Urteil abgeleitet werden? Sollte die Rechtsabteilung einen gesetzlichen Auftrag ableiten, bitten wir den Oberbürgermeister, dem Stadtrat das entsprechende Rechtsgutachten zur Verfügung zu stellen.
- Sind die bisherigen und weiterhin geplanten Ausgaben in Millionenhöhe angesichts der angespannten Haushaltslage weiterhin gerechtfertigt oder können die Mittel z.B. für soziale Projekte umgeschichtet werden?