Unterstützung der ambulanten Händler in 2022 fortsetzen
Die Stadtverwaltung wird gebeten, ambulante Händler auf öffentlichem Grund auch in 2022 von Sondernutzungsgebühren freizustellen.
Begründung
Wir befinden uns in Jahr drei der Pandemie, deren Auswirkungen die ambulanten Händler noch immer zu spüren bekommen. Aufgrund weiterhin geltender Beschränkungen des öffentlichen Lebens sind die Besucherfrequenzen in der Fußgängerzone etc. noch lange nicht wieder auf dem Niveau vor der Pandemie. Die Umsätze sind deutlich gesunken oder gar weggebrochen und vielen Betrieben steht das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals. Wir fordern deshalb, dass zumindest die Landeshauptstadt auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren im Jahr 2022 noch vollständig verzichtet, um den gebeutelten ambulanten Händlern wenigstens eine Sorge zu nehmen.