Pressemitteilungen
5. Oktober 2021

Unterstützung für den „ambulanten“ Straßenhandel – Senkung der Sondernutzungsgebühren für 2022!

Betreiber von „ambulanten“ Obst,- Gemüse- und Blumenständen, die wegen der Corona-Krise teils starke finanzielle Schäden verzeichnen, sollen nicht zusätzlich belastet werden: Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt daher die Reduzierung oder den Erlass der Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2022. Sondernutzungsgebühren werden in der Regel fällig, wenn Gewerbetreibende und Unternehmen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen. In den Stadtvierteln ergänzen die „ambulanten“ Obst-, Gemüse- und Blumenstände das Angebot des stationären Handels und sie prägen das Bild der Münchner Innenstadt. Die Stände werden von Münchnerinnen und Münchnern wie auch von Touristinnen und Touristen gleichermaßen gut angenommen.

Manuel Pretzl, Fraktionsvorsitzender: Das Fehlen der Kundenfrequenz durch Lockdown Maßnahmen war und ist bei den Betreibern des ambulanten Straßenhandels besonders deutlich. Finanzielle Nöte und Existenzängste sind die Folge. Die Landeshauptstadt München hat es nun in der Hand, die Betroffenen zumindest ein Stück weit, durch die Senkung der Sondernutzungsgebühren, zu unterstützen.“

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