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1. September 2020

Urteil des VGH zum nächtlichen Alkoholverbot

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält das nächtliche Alkohol-Konsumverbot im gesamten Münchner Stadtgebiet für unverhältnismäßig. Die CSU-Fraktion respektiert diese Entscheidung des Gerichts und appelliert an die Stadtverwaltung, schnell ein neues, tragfähiges Konzept zu entwickeln.

Stv. Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. med. Hans Theiss: „Die Entscheidung des VGH ist natürlich zu akzeptieren. Wir brauchen jetzt schnellstmöglich ein verhältnismäßiges und rechtssicheres Konzept zum Infektionsschutz an öffentlichen Plätzen. Das Gericht macht deutlich, dass ein Alkoholverbot an stark besuchten Orten nicht generell ausgeschlossen ist. Das rechtliche Problem ist offenbar die allgemeine Gültigkeit für das gesamte Stadtgebiet. Es ist nun Aufgabe des OB und der Stadtverwaltung, die bisherigen Regelungen daran anzupassen. Wir fordern die Anwendung des Bamberger Modells, das bereits gerichtlich überprüft wurde. Es legt den Zeitraum und die vom Alkoholverbot betroffenen Plätze genau fest.“

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