Urteil des VGH zum nächtlichen Alkoholverbot
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält das nächtliche Alkohol-Konsumverbot im gesamten Münchner Stadtgebiet für unverhältnismäßig. Die CSU-Fraktion respektiert diese Entscheidung des Gerichts und appelliert an die Stadtverwaltung, schnell ein neues, tragfähiges Konzept zu entwickeln.