Verhütungsmittel auch für Menschen in Ausbildung
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die Kosten für verschreibungspflichtige
Verhütungsmittel Schülerinnen, Auszubildende und Studentinnen ab 22 Jahre, deren
Einkommen unter der aktuell geltenden Einkommensschwelle liegt, zu übernehmen.
Begründung
Die Stadt München übernimmt für München-Pass-Berechtigte ab 22 Jahre die Kosten für
verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Darunter fallen dementsprechend nicht die
Bürgerinnen, die sich in Ausbildung befinden.
Das Sozialreferat stellt am 12.04.2023 in einer Antwort auf einen Antrag der Stadtratsfraktion
CSU mit Freie Wähler „München-Pass ohne Ausnahme“ unter anderem fest, dass der
München-Pass für Studierende und Auszubildende wegen der bereits angebotenen
Vergünstigungen nahezu keinen Mehrwert bieten würde.
Mit einer Aufnahme von jungen Menschen in Ausbildung, die die Voraussetzungen erfüllen,
schließt sich diese Lücke.