Vollständig digitale Beantragung der Sportbetriebspauschale
Das Referat für Bildung und Sport wird aufgefordert, die Beantragung der Sportbetriebspauschale vollständig digital zu ermöglichen. Die Notwendigkeit, Unterlagen zusätzlich auch auf dem Postweg einzureichen, soll schnellstmöglich entfallen.
Begründung
Noch immer müssen bei der digitalen Beantragung der Sportbetriebspauschale gleichzeitig auch auf dem Postweg Unterlagen eingereicht werden. Zwar gibt es seit einigen Jahren digitale Übungsleiterlizenzen; diese müssen laut betroffenen Sportvereinen jedoch immer noch einzeln in Kopie (Papierform) den Antragsformularen beigelegt werden. Das macht offensichtlich keinen Sinn, da es zu zusätzlichem Aufwand bei den Vereinen führt, und ist nicht im Sinne zeitgemäßen, digitalen Verwaltungshandelns.