Wärmefonds auch für Menschen in Ausbildung
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die Antragstellung für den Wärmefonds für
Menschen in Ausbildung mit eigenem Haushalt und einem Einkommen, das unter der aktuell
geltenden Einkommensschwelle für freiwillige Leistungen liegt, zu ermöglichen.
Begründung
Den Wärmefonds können unter anderem Menschen erhalten, die ein monatliches
Nettoeinkommen haben, das unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle
liegt. Ausgenommen sind Auszubildende und Studierende mit eigenem Haushalt.
Das Sozialreferat stellt am 12.04.2023 in einer Antwort auf einen Antrag der Stadtratsfraktion
CSU mit Freie Wähler „München-Pass ohne Ausnahme“ unter anderem fest, dass der
München-Pass für Studierende und Auszubildende wegen der bereits angebotenen
Vergünstigungen nahezu keinen Mehrwert bieten würde.
Mit einer Aufnahme von jungen Menschen in Ausbildung, die die Voraussetzungen erfüllen, in
den Kreis der Antragsberechtigten schließt sich diese Lücke.