Anfragen
20. Juli 2026

Warum hat der Oberbürgermeister gegen das Abschiebeterminal gestimmt?

Der Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH hat in seiner Sitzung vom 15. Juli 2026 den Weg für die Errichtung eines Abschiebeterminals am Flughafen München freigemacht. Nach übereinstimmenden Medienberichten hat Oberbürgermeister Dominik Krause als Vertreter der Landeshauptstadt München gegen das Vorhaben gestimmt und dieses Abstimmungsverhalten bereits im Vorfeld öffentlich angekündigt.

Die Landeshauptstadt München ist mit 23 Prozent der Geschäftsanteile an der Flughafen München GmbH beteiligt. Der Oberbürgermeister vertritt die Interessen der Stadt in einem Gremium, dessen Entscheidungen für München von erheblicher politischer Bedeutung sein können. Gerade deshalb hat der Stadtrat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, nach welchen Maßstäben die Interessen der Landeshauptstadt wahrgenommen wurden und welche Erwägungen für das Abstimmungsverhalten des Oberbürgermeisters maßgeblich waren.
Es geht dabei ausdrücklich nicht um die Offenlegung vertraulicher Beratungsinhalte des Aufsichtsrats oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Vielmehr geht es um die politische Rechenschaft gegenüber dem Stadtrat über die Wahrnehmung eines Mandats in einer Gesellschaft, an der die Landeshauptstadt wesentlich beteiligt ist. Art. 93 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung sieht vor, dass von der Gemeinde entsandte Personen die Gemeinde über wichtige Angelegenheiten möglichst frühzeitig unterrichten und auf Verlangen Auskunft erteilen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:

1. Hat der Oberbürgermeister im Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH gegen die Errichtung des Abschiebeterminals gestimmt?2. Auf welcher Grundlage hat der Oberbürgermeister sein Abstimmungsverhalten bestimmt?
3. Welche Interessen der Landeshauptstadt München hat der Oberbürgermeister nach
seiner Auffassung mit seinem Abstimmungsverhalten vertreten?
4. Wurden Beschlüsse, Leitlinien oder politische Positionen des Münchner Stadtrats bei
der Entscheidungsfindung berücksichtigt? Wenn ja, welche?
5. Warum wurde das beabsichtigte Abstimmungsverhalten vor der Sitzung des
Aufsichtsrats innerhalb der städtischen Gremien nicht erörtert oder abgestimmt?
6. Beabsichtigt der Oberbürgermeister, den Stadtrat über die Ausübung seines Mandats
im Aufsichtsrat und die Gründe seines Abstimmungsverhaltens bezüglich der Errichtung
eines Abschiebeterminals zumindest nachträglich zu unterrichten? Falls nein, warum
nicht?

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