Welche Auswirkung hat die geplante Umsatzsteuerbefreiung des Bundes für die Sportinfrastruktur?
Die laufenden Haushaltberatungen des Bundes sehen vor, dass eine Umsatzsteuerbefreiung von „in engem Zusammenhang mit Sport oder Körperertüchtigung stehenden sonstigen Leistungen von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben“ vorgesehen wird. Was sich auf den ersten Blick nach einer Entlastung der Kommunen und Sportvereine sowie der Förderung der Sportinfrastruktur anhört, kann insbesondere für die Kommunen zum großen Problem werden. Von dieser Umsatzsteuerbefreiung soll auch die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen durch Einrichtungen ohne Gewinnstreben erfasst werden. Damit entfiele auch die bisherige Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei Investitionen in die jeweiligen Sportstätten. Die Steuerbefreiung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:
- Welche Auswirkung hat die geplante Umsatzsteuerbefreiung auf die Sportinfrastruktur in München?
- Welche laufenden und geplanten Sportinfrastrukturbaumaßnahmen wären davon betroffen?
- Welche laufenden und geplanten Baumaßmaßnahmen von Sportvereinen im Rahmen der Sportinfrastrukturförderung durch die Landeshauptstadt München wären davon betroffen?
- Welcher zusätzliche Finanzaufwand kommt auf die Landeshauptstadt München zu, wenn keine Übergangsregelungen oder -fristen für laufende Projekte gewährt werden?
- Welcher zusätzliche Finanzaufwand kommt auf die Landeshauptstadt München durch die kurzfristige Änderung in Bezug auf die geplanten Sportinfrastrukturprojekte zu?