Wie viel Arbeitszeit bei der LHM kann noch für produktive Tätigkeiten aufgewendet werden?
Aus der Verwaltung erreichen uns immer häufiger Hinweise, dass der Personalaufwand für nicht produktive Aufgaben, sondern für unnötige und aufgeblähte bürokratische Tätigkeiten stetig zunimmt und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung darunter genauso leidet wie die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch der Nationale Normenkontrollrat, der für Bundesgesetze den „Erfüllungsaufwand“ für die Wirtschaft, die Verwaltung der Länder und Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger prüft, schreibt im Jahresbericht 2023, dass die „Verwaltung […] nach Aussagen verschiedener Expertinnen und Experten eine Überlastungsgrenze erreicht“[1] hat. Weiter heißt es: „Die Handlungsfähigkeit des Staates ist in Gefahr und mit ihr die Glaubwürdigkeit von Politik und die Akzeptanz unserer demokratischen Institutionen.“[2]
Daher frage ich den Herrn Oberbürgermeister:
- Wie viel % der Arbeitszeit der Stadtverwaltung wird für produktive Arbeit, wie z.B. konkrete Sozialarbeit, die Bearbeitung von Bürgeranliegen, die Planung von Bauvorhaben, die Entwicklung von IT-Lösungen, die Abarbeitung von Bauanträgen etc. aufgewendet?
- Wie viel % der Arbeitszeit der Stadtverwaltung wird für zusätzliche Verwaltungstätigkeiten wie Datenschutz, Gleichstellungprojekte, Gendern, Klimaschutzprüfungen, und ähnliches aufgewendet?
- Wie viel % der Arbeitszeit der Stadtverwaltung wird für übliche administrative Tätigkeiten wie z.B. Stundenerfassung, Berichtswesen, Ablage etc. aufgewendet?
- Welcher Anteil der Arbeitszeit für produktive Arbeit, zusätzliche Verwaltungstätigkeiten und administrative Tätigkeit wird jeweils durch rein kommunale Regularien, die über den gesetzlichen Standard hinaus gehen, gebunden?
- Beteiligt sich die Landeshauptstadt München an interkommunalem Benchmarking, um Verwaltungsprozesse möglichst schlank zu halten (Vergleichsringe etc.)? Falls ja, wie sehen die Werte für vergleichbare Kommunen aus? Falls nein, warum nicht?
Falls diese Daten nicht erhoben werden, bitte ich um eine entsprechende Schätzung. Weiterhin bitte ich um eine Aussage, ob entsprechende Erhebungen oder, um den Aufwand zu minimieren, Abschätzungen zukünftig vollumfänglich oder für ausgewählte Bereiche der Stadtverwaltung geplant sind.
[1] Nationaler Normenkontrollrat, Jahresbericht 2023, S.75 (https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresberichte/2023-jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=5 , zuletzt aufgerufen am 03.09.2024)
[2] S.4