Wirtschaftliche Jugendhilfe bei Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungsplätze sind in München weiterhin knapp und insbesondere bei freien Trägern teilweise mit erheblichen Kosten verbunden. Gleichzeitig übernimmt die wirtschaftliche Jugendhilfe in bestimmten Fällen die Betreuungskosten vollständig oder teilweise.
Der Stadtrat benötigt daher einen Überblick über Umfang, Kostenstruktur und Prüfpraxis dieser Leistungen. Dabei soll ausdrücklich anerkannt werden, dass es Fälle gibt, in denen eine Betreuung unabhängig von einer Erwerbstätigkeit der Eltern aus pädagogischen, sozialen oder kindeswohlbezogenen Gründen notwendig und richtig ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:
- In wie vielen Fällen übernimmt die wirtschaftliche Jugendhilfe aktuell Betreuungskosten für Kinder in Kinderkrippen oder Kindertageseinrichtungen, sowohl in städtischer Trägerschaft, als auch freier Träger (die in der städt. Kitaförderung sind, als auch die ohne)?
- Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Fall sowie die Gesamtkosten pro Jahr?
- In wie vielen dieser Fälle sind die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten:
nicht erwerbstätig,
nicht in Ausbildung,
nicht in einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme? - Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer besteht derzeit bei entsprechenden Anträgen der wirtschaftlichen Jugendhilfe und wie haben sich die Fälle in den Jahren seit der Einführung der städt. Kitaförderung entwickelt, auch in Bezug auf die Summe der Auszahlungen?
Welche Kriterien werden bei der Bewilligung angewandt, insbesondere hinsichtlich: - Erwerbstätigkeit der Eltern, pädagogischer oder sozialer Bedarfe und Kindeswohlaspekten?
In wie vielen Fällen wurde trotz fehlender Erwerbstätigkeit eine Kostenübernahme bewilligt, weil aus pädagogischer, sozialer oder familienunterstützender Sicht eine Betreuung des Kindes erforderlich war? - Welche Maßnahmen ergreift die Landeshauptstadt München, um sicherzustellen, dass knappe und kostenintensive Betreuungsplätze prioritär Familien zur Verfügung stehen, die auf eine Betreuung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit angewiesen sind?