Anfragen
29. August 2024

Zwischenstand zur Münchner Klimaschutzsatzung II

In der Antwort des Referats für Klima- und Umweltschutz (RKU) vom 28.09.2023 auf die Anfrage „Zwischenstand zur Münchner Klimaschutzsatzung“ vom 04.09.2023 konnten manche Fragen zur Umsetzung der Klimasatzung (KlimaS) aufgrund fehlender Strukturen oder fehlenden Personals nicht oder nur teilweise beantwortet werden. Heute – fast genau ein Jahr später und fast genau drei Jahre nach Bekanntmachung der KlimaS – sollten diese „Geburtswehen“ endgültig überwunden sein und aussagekräftigere Antworten möglich sein. Bei den anderen Unterpunkten der damaligen Anfrage stellt sich die Frage nach der weiteren Entwicklung.
Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:
1) Laut Antwort vom 28.09.2023 sollte es im ersten Quartal 2024 die Stellenbesetzung zur Klimafolgekostenbewertung erfolgt und eine Bearbeitung der Anfrage damit möglich sein:
Bei wie vielen wesentlichen Investitionsentscheidungen der Landeshauptstadt München (LHM) sind seitdem die Klimafolgekosten berechnet worden? Welcher Prüfungsquote, berechnet an der Anzahl aller Entscheidungen, entspricht das?
2) Wurden Entscheidungen zurückgenommen, weil die Klimafolgekosten als zu hoch angesehen wurden?
3) Wie viele Beschlüsse städtischer Gremien wurden bisher vorab auf ihre Klimawirksamkeit geprüft? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Referaten. Welcher Prüfungsquote, berechnet an der Anzahl aller klimarelevanten Beschlussvorlagen aus dem Zeitraum, entspricht das?
4) Wie viele Klimaschutzprüfungen fielen negativ aus? Wurden Mitzeichnungen zu Beschlüssen verweigert, weil die Klimaschutzprüfung negativ ausfiel?

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