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20. November 2024

177 Freischankflächen gefährdet: CSU/FW-Fraktion lehnt strengere Regeln für Gastronomie und Gewerbetreibende ab

Künftig soll neben jeder Freischankfläche und jeder Warenauslage vor Geschäften 20 Zentimeter mehr Platz für Fußgänger bleiben: Das Kreisverwaltungsreferat schlägt vor, die Mindestbreite auf Gehwegen von 1,60 Meter auf 1,80 Meter zu erhöhen. Die CSU/FW-Fraktion lehnt den Vorstoß aufgrund der negativen Auswirkungen für Gewerbetreibende ab und sieht die Attraktivität der Innenstadt gefährdet.

In einer Beschlussvorlage für den Kreisverwaltungsausschuss wird aufgezeigt, dass die geplante Neuregelung 177 Freischankflächen betrifft, deren Flächen reduziert werden müssten. Dadurch wird die Stadt bis zu 50.000 Euro weniger an Sondernutzungsgebühren einnehmen. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die bisherige Genehmigungspraxis sehr gut eingespielt ist und „bislang keine dauerhafte, konkrete sicherheitsrechtliche Konfliktsituation bekannt“ sei. Das Referat begründet den Vorstoß mit dem Aspekt der Barrierefreiheit, der auch für die CSU/FW-Fraktion ein wichtiges Anliegen ist. Allerdings zeigt der Vergleich mit anderen Großstädten wie Berlin, Köln und Frankfurt, dass die Mindestdurchgangsbreite dort nur bei 1,50 Metern liegt. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht.

Die Neuregelung betrifft auch Geschäfte, die draußen Auslagen mit Waren wie Blumen, Bücher, Obst und Gemüse präsentieren. Sie werden ihre Flächen teilweise reduzieren müssen, was laut Referat für Arbeit und Wirtschaft zu einer verminderten Attraktivität der Innenstadt führt. Bild- und Tonträger sollen künftig in diesen Auslagen nicht mehr erlaubt sein. Die Sinnhaftigkeit erschließt sich der CSU/FW-Fraktion nicht.

 

Thomas Schmid, CSU-Stadtrat: „20 Zentimeter klingen wenig, können aber große Auswirkungen haben. Die geplante Neuregelung gefährdet 177 Freischankflächen und zahlreiche Händler mit Warenauslagen in ihrer Existenz. Vor allem kleineren Betrieben mit wenigen Tischen oder Auslagen draußen drohen Einbußen, da 20 Zentimeter weniger zum Wegfall ganzer Tische führen können. Den Verweis auf Schanigärten greift zu kurz: Erstens müssen diese im Winter abgebaut werde und zweitens haben nicht alle betroffenen Gastronomen einen Schanigarten. Das Referat stellt selbst fest: Es gibt mit den bisherigen Regelungen keinen einzigen bekannten Problemfall. Sofern es aus Sicherheitsgründen notwendig ist, können die Behörden jetzt schon einschreiten. Statt einer pauschalen Regelung sollte das KVR lieber das Gespräch mit den Betrieben suchen, falls es Beschwerden gibt. Der Vergleich mit anderen Großstädten wie Frankfurt zeigt, dass München hier über das Ziel hinausschießt.“

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