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10. Juli 2025

Tempo 30 nur mit Stadtratsbeschluss!

Mehr als 250 neue Tempo-30-Gebiete prüft das Mobilitätsreferat in München, Grundlage dafür ist die Novellierung der Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene, die den Kommunen mehr Spielraum gewährt. Die CSU/FW-Fraktion beantragt heute, dass jede Tempo-30-Anordnung vorher vom Stadtrat abgesegnet werden muss.

In der Vergangenheit gab es häufig Ärger und sogar Gerichtsverfahren wegen Verkehrsmaßnahmen, die von der Verwaltung ohne Stadtratsbeschluss angeordnet wurden – exemplarisch genannt sei hier der Verkehrsversuch an der Kolumbusstraße oder die Anordnung für Tempo 30 auf der Leopoldstraße. Um für Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen, möchte die CSU/FW-Fraktion neue Tempo-30-Bereiche vorher im Stadtrat diskutiert wissen. Dieser soll dann jeweils im Einzelfall prüfen und entscheiden, ob die Maßnahme sinnvoll ist.

Hans Hammer, CSU-Stadtrat: „Tempo 30 darf nicht über die Hintertür in ganz München eingeführt werden. Mit der neuen Rechtslage haben wir als Stadt mehr Spielraum – aber auch mehr Verantwortung. Der Stadtrat als Vertreter aller Bürger muss daher sicherstellen, dass neue Tempo-30-Limits nachvollziehbar begründet und sinnvoll in ein gesamtheitliches Mobilitätskonzept eingebettet sind. Deshalb fordern wir eine Genehmigungspflicht für jeden Einzelfall.“

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