Anträge
30. September 2025

Änderung des Genehmigungsverfahrens von Toilettenanlagen im U-Bahnbereich

Die Landeshauptstadt München wird beauftragt, sich mit der Forderung an den Freistaat Bayern zu wenden, das bislang nötige Genehmigungsverfahren für Toilettenanlagen im U-Bahnbereich durch die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) weiter zu minimieren oder – falls rechtlich möglich – gänzlich entfallen zu lassen.

Begründung

Die Verfügbarkeit von öffentlichen Toiletten ist für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt München gleichermaßen bedeutend.

Genehmigungsverfahren für Toilettenanlagen im Bereich der Münchner U-Bahn dauern teilweise über Monate, manchmal sogar Jahre (wie im Fall der Anlage in der U-Bahnstation Josephsplatz) an, obwohl zwischen der TAB und den Münchner Verkehrsbetrieben (MVG) Sanierungsstandards vereinbart wurden, die über die Einzelgenehmigung hinausgehen und eine beschleunigte Sanierung und Inbetriebnahme erwarten lassen. Dennoch kommt es aufgrund von Einzelfällen etc. immer wieder zu langen Verfahrensdauern, die es zukünftig zu verhindern gilt.

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