Bayern shoppt, München stoppt – Warum blockiert das KVR die Shoppingnächte?
Seit dem 1. August 2025 gilt in Bayern das novellierte Ladenschlussgesetz, das den Gemeinden erlaubt, bis zu acht Werktage pro Jahr für die Öffnung von Verkaufsstellen bis 24 Uhr freizugeben.[1] Zusätzlich können weitere vier Werktage für verlängerte Öffnungszeiten genutzt werden. Trotz dieser neuen Möglichkeiten, die Innenstadt zu beleben und den Einzelhandel zu stärken, ist bislang keine entsprechende Rechtsverordnung der Landeshauptstadt München in Kraft getreten. Medienberichten zufolge plant das Kreisverwaltungsreferat (KVR) erst Ende Oktober eine Anhörung von Vertretern aus Innenstadt, Handel und Gewerkschaften, d.h. inzwischen mehr als drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Diese Verzögerung ist nicht im Sinne der Wirtschaft und für viele Händlerinnen und Händler unverständlich, da die Geschäfte organisatorisch und logistisch längst startklar wären, um an attraktiven Verkaufsevents wie dem „Black Friday“ oder in der Vorweihnachtszeit teilzunehmen.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
- Aus welchen Gründen wurde bislang keine Satzung der Landeshauptstadt München zur Umsetzung des neuen Art. 7 BayLadSchlG erlassen?
- Warum wurde die Anhörung mit Vertretern von Handel, Innenstadt und Gewerkschaften erst für Ende Oktober angesetzt, obwohl der Gesetzentwurf des Freistaats seit Monaten bekannt gewesen ist und das Gesetz bereits zum 1. August 2025 in Kraft trat?
- Welche neuen Erkenntnisse erhofft sich das KVR von der geplanten Anhörung, nachdem im Rahmen der Landtagsanhörung bereits über 40 Verbände und Interessengruppen beteiligt waren?
- Ist davon auszugehen, dass aufgrund des bisherigen Verwaltungshandelns und der Verzögerungen in diesem Jahr keine gemeinschaftlich organisierten Shoppingnächte oder verlängerten Öffnungszeiten mehr möglich sind?
- Sieht das KVR eine unbürokratische Option, zentrale Shoppingnächte zu ermöglichen?
- Welche wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet die Verwaltung durch die verzögerte Umsetzung, insbesondere für den Münchner Einzelhandel und die Innenstadtentwicklung?
- Warum wird Händlern, die am Black Friday oder am dritten Adventssamstag länger offenhalten möchten, zugemutet, jeweils individuelle Anträge zu stellen? Führt das nicht zu einer unnötigen Bürokratie, die dem Geist des neuen Gesetzes widerspricht?
- Welche Maßnahmen plant das KVR, um künftig sicherzustellen, dass gesetzliche Änderungen mit wirtschaftlicher Relevanz zügig und praxisgerecht umgesetzt werden?
[1] Vgl. Art. 7 n. F. BayLadSchlG.