Anfragen
11. November 2025

Zukunft des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst II

Das Gesundheitsreferat (GSR) der Landeshauptstadt München (LHM) hat in seiner Antwort vom 04.11.2025 auf die Anfrage „Zukunft des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (Antrag Nr. 20-26 / F 01297) der Stadtratsfraktion CSU mit Freie Wähler vom 08.09.2025 ausgeführt, dass, sollte der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nicht fortgesetzt werden und die entsprechenden Gelder nicht mehr fließen, „dies erhebliche Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung im Gesundheitsbereich“ hätte. Weiter heißt es in dem Antwortschreiben: „Sollte ein Rückbau der Stellen erforderlich werden, geht dies zu Lasten der Aufgabenerfüllung.“

Die Stadtratsfraktion CSU mit Freie Wähler begrüßt es ausdrücklich, dass der ÖGD in München mit den Mitteln aus dem Pakt gestärkt werden konnte und bedankt sich für die ausführliche Beantwortung der Anfrage. Um genauer beurteilen zu können, wie es mit dem ÖGD weitergeht, sollte der Pakt auslaufen oder nur vermindert weitergezahlt werden, braucht es dennoch noch genauere Angaben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Wie setzen sich die durch die Zahlungen aus dem Pakt für den ÖGD finanzierten 84,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) auf „Berufsgruppen“ (Ärzte und Ärztinnen, (medizinische) Fachkräfte, Verwaltungspersonal etc.) und Geschäftsbereiche innerhalb des GSR zusammen? Insbesondere: Wie viele der VZÄ wurden im Bereich der Digitalisierung eingesetzt?
  2. Gibt es noch größere oder zwingend notwendige Projekte, deren Durchführung und/oder Finalisierung bei Abschluss des Paktes für den ÖGD geplant waren, aber bis zum (vorläufigen) Auslaufen des Paktes 2026 nicht mehr fertiggestellt werden können? Wenn ja, in welchen Bereichen sind diese vor allem anzusiedeln?
  3. Vorausgesetzt der Pakt würde nur mit verminderten Mitteln ab 2026 fortgesetzt: Wären die Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung „linear“, d.h. bei der Weiterzahlung von bspw. Dreivierteln der Mittel wäre auch nur die Weiterführung von Dreivierteln der Aufgaben möglich, oder sieht das GSR hier Einsparmöglichkeiten oder Synergieeffekte, die genutzt werden könnten?
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