Pressemitteilungen
13. November 2025

Konsequentes Handeln bei Betteln und wildem Campieren: Rechtslage ausschöpfen und Ausweisung ermöglichen

Erneut sorgt ein illegales Bettenlager für Unruhe in einem Münchner Stadtbezirk: Bürgerinnen und Bürger in Hadern fühlen sich von einem immer wiederkehrenden Obdachlosenlager massiv beeinträchtigt und berichten von Bettelbanden, die dort tätig seien. Die CSU/FW-Fraktion hatte die Stadt wiederholt aufgefordert, diesem Problem mit stärkeren Kontrollen der Personen und in letzter Konsequenz auch Ausweisungen zu begegnen. Es wird heute erneut beantragt, konsequenter gegen illegale Obdachlosenlager, in denen auch organisierte Bettelstrukturen gepflegt werden, vorzugehen.

Konkret hat die Stadt einen Handlungsspielraum durch die Möglichkeit, den Verlust der EU-Freizügigkeit bei Personen festzustellen, die aus EU-Ländern stammen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Zu den Voraussetzungen für die Freizügigkeit gehört beispielsweise der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer gültigen Krankenversicherung. Menschen in Obdachlosigkeit, die auf Betteln angewiesen sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Sie könnten ausgewiesen werden.

Die CSU/FW-Fraktion hatte das Kreisverwaltungsreferat bereits vor einem Jahr beauftragt, diese Möglichkeit zu prüfen und im Juni gefordert, das Thema im Stadtrat zu behandeln – beidem hat sich die Stadtverwaltung bislang verweigert. Daher muss erneut nachgehakt und beantragt werden, endlich konsequent gegen Bettelstrukturen und wildes Campieren vorzugehen.

 

Manuel Pretzl, Fraktionsvorsitzender: „Immer wieder gibt es Probleme mit illegalen Obdachlosenlagern, die trotz Räumungen sofort wieder aufgebaut werden. Die jüngsten Schilderungen aus Hadern lassen organisierte Bettel-Strukturen vermuten, die das Leid der Menschen ausnutzen und manifestieren. Das subjektive Sicherheitsgefühl in München sinkt, es kommt zu unwürdigen und hygienisch nicht akzeptablen Zuständen. Die Stadt München muss die geltende Rechtslage endlich voll ausschöpfen: EU-Bürger, die ihren Lebensunterhalt mit Betteln verdienen, können ausgewiesen werden, wenn der Verlust ihrer Freizügigkeit festgestellt wird. Dafür braucht es konsequente Kontrollen zur Erfassung der Personen.“

Teilen
nach oben