Anträge
20. November 2025

Gehwegparken in der Newtonstraße

Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, in der Newtonstraße (Abschnitt zwischen Wehrlestraße und Donaustraße) beidseitig das bisher geduldete Gehwegparken durch Bodenmarkierungen offiziell anzuordnen.

Begründung

Aufgrund zahlreicher Anzeigen einer nicht im Viertel wohnhaften Privatperson geht die Münchner Polizei seit Kurzem gegen das bislang geduldete Gehwegparken in der Newtonstraße vor. Dies führt dazu, dass über die Hälfte der bisher verfügbaren Stellplätze entfällt. Die Folge sind erhebliche Verdrängungseffekte in die umliegenden Straßen, eine deutliche Zunahme des Parkdrucks sowie ein erhöhter Parksuchverkehr im gesamten Bereich.

Der Straßenabschnitt zwischen Wehrlestraße und Donaustraße weist eine Gesamtbreite von rund 12,80 Metern auf (5,90 Meter Fahrbahn sowie 3,40 bzw. 3,50 Meter Gehweg). Es ist daher ohne Einschränkung der Sicherheit oder Nutzbarkeit der Gehwege möglich, dass dort praktizierte Gehwegparken regelkonform durch Bodenmarkierungen zu ermöglichen. Die verbleibenden Gehwegbreiten von über zwei Metern erfüllen die rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Darüber hinaus verfügt die Newtonstraße in diesem Abschnitt über niedrige Bordsteine (etwa 6–7 cm), sodass auch die baulichen Voraussetzungen für eine Anordnung des Gehwegparkens gegeben sind. Eine Markierungslösung würde die bisherige, von Anwohnerinnen und Anwohnern seit Jahren geübte Praxis legalisieren, den Parkdruck in angrenzenden Straßen mindern und die Verkehrssituation insgesamt entlasten.

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