Sanktion oder Resignation bei der Münchner Wohnen GmbH?
Immer wieder erreichen uns Meldungen von Mieterinnen und Mietern der Münchner Wohnen, dass in der Nachbarschaft zum wiederholten Male gegen die Hausordnung und in schweren Fällen gegen das Gesetz verstoßen wird. Sanktionen gegenüber den auffälligen Mieterinnen und Mietern sind nicht zu erkennen und Aussagen, dass „man da nichts machen kann“ sind von der Hausverwaltung zu hören. Diese Situation führt häufig zu einer spürbaren Beeinträchtigung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, da Lärmbelästigungen, unsachgemäße Abfallentsorgung und andere störende Verhaltensweisen bis hin zu strafrechtlichen Vergehen nicht angemessen und nachhaltig geahndet werden. Das Versäumnis, bei wiederholten Verstößen Maßnahmen zu ergreifen, schafft ein Klima der Frustration unter der Bewohnerschaft, die sich an die festgelegten Regeln halten und rücksichtsvoll agieren. Diese problematische Dynamik kann nicht nur zu einem Anstieg von Konflikten innerhalb der Wohnanlagen führen, sondern auch das soziale Gefüge und den Zusammenhalt innerhalb der Gemeinschaft gefährden.
Die Münchner Wohnen GmbH hat als kommunales Wohnungsunternehmen die Verantwortung, den Bewohnern ihrer Liegenschaften ein sicheres und angenehmes Wohnumfeld zu bieten. Die Einhaltung der Hausordnung und des geltenden Rechts stellt eine grundlegende Voraussetzung für die Gewährleistung der Lebensqualität und des sozialen Friedens innerhalb der Wohnanlagen dar. Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, dass bei Verstößen gegen die Hausordnung geeignete Maßnahmen ergriffen und Sanktionsrechte konsequent wahrgenommen werden. Diese Sanktionen können von Abmahnungen über Bußgelder bis hin zu Kündigungen des Mietverhältnisses reichen.
Daher fragen wir:
- Welche spezifischen Maßnahmen werden von der Münchner Wohnen GmbH ergriffen, um Verstöße gegen die Hausordnung zu identifizieren und zu dokumentieren?
- Auf welcher Grundlage wird entschieden, ob und in welchem Maß Sanktionen ausgesprochen werden?
- Gibt es eine systematische Überprüfung der aktuellen Vorgehensweise, um sicherzustellen, dass die Sanktionsrechte effektiv wahrgenommen werden?
- Welche und wie viele Verstöße wurden in den letzten fünf Jahren dokumentiert und in welcher Art und Weise wurden diese sanktioniert.
- Welche Unterstützung kann der Stadtrat der Münchner Wohnen anbieten, um eine konsequentere Durchsetzung der Hausordnung zu fördern?