Tagessatz für Familien in der Bereitschaftspflege anpassen und dyna-misieren
Das Stadtjugendamt überprüft die Tagessätze für die Bereitschaftspflege in München hinsichtlich der Angemessenheit im Vergleich zu den Pflegepauschalen. Im Hinblick auf vergangene Erhöhungen nach Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und Städtetages werden die entsprechenden Tagessätze für die Bereitschaftspflege erhöht. Darüber hinaus wird die Erhöhung des Tagessatzes ab dem Jahr 2027 an die Erhöhung der Pflegepauschalen angepasst und dynamisiert.
Begründung
Die Pflegesätze für Menschen und Familien, welche sich bereit erklären, eine Bereitschaftspflege für ein durch akute Notsituation in Obhut genommenes Kind zu übernehmen, werden anders als die langfristige stationäre Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien nicht über Pflegepauschalen berechnet, sondern auf Grund des Sozialversicherungs- und des Arbeitsrechtes, über sog. Tagessätze, zzgl. des altersgemäßen Satzes nach dem SGB XII, abgegolten. Die Empfehlungen des Bayrischen Landkreis- und Städtetages, welche i.d.R. den Maßstab für die jährliche Erhöhung der Pflegepauschale bildet, findet damit grds. bei einer Erhöhung des Tagessatzes der Bereitschaftspflege keine Anwendung. Unabhängig von der Höhe der Sätze, die sich aus den unterschiedlichen Leistungen ergibt, bleibt z.B. die Teuerungsrate für beide Pflegeformen gleich. Daher sollten eine leistungsbezogene Angleichung und eine Dynamisierung bei der Erhöhung der Tagessätze der Bereitschaftspflege analog zur Empfehlung des Bayerischen Landkreis- und Städtetags erreicht werden. Durch die Dynamisierung würde auch die Verwaltung entlastet.