Unqualifizierte Quote
Laut einem Bericht des Münchner Merkur vom 10.12.2025[1] sind die Asylzahlen in Bayern im laufenden Jahr gegenüber dem Vorjahr um nahezu 60 Prozent zurückgegangen, weshalb mehrere Landkreise im Freistaat Unterkünfte für Geflüchtete reduzieren oder schließen können. Für München trifft der gegenteilige Fall zu. Da die Erfüllungsquote der LHM auf unter 75 % (Stand 02.09.2025) abgesunken ist, ist weiterhin die Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten notwendig[2]. Grundlage dieser Quote ist der bayerische Verteilungsschlüssel nach der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes (DVAsyl), wonach Geflüchtete grundsätzlich nur bis zu drei Jahre in die Berechnung einfließen und danach aus der Quote herausfallen. Diese Systematik gilt bayernweit und müsste daher auch in anderen Kommunen zu einer Reduktion der Erfüllungsquote führen, die jedoch im Gegensatz zu München Unterkünfte abbauen können.
3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 DVAsyl eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, von den Quoten abzuweichen, wenn in einer Kommune angemessener Wohnraum nicht zur Verfügung steht oder die Integrationsmöglichkeiten erheblich erschwert sind. Angesichts des seit Jahren bekannten gravierenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum in München sowie der besonderen sozialen und finanziellen Belastung der Landeshauptstadt drängt sich die Frage auf, weshalb der Freistaat diese Abweichungsmöglichkeit zugunsten Münchens nicht oder nicht in ausreichendem Umfang nutzt. Mehrfache Hinweise der Stadt auf die angespannte Wohnraumsituation und die Schwierigkeiten bei der Schaffung zusätzlicher Unterkünfte haben bisher offenkundig nicht zu einer nachhaltigen Entlastung oder Anpassung der Quote geführt.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wie stellt sich nach Kenntnis der Stadtverwaltung die aktuelle Erfüllungsquote der Landeshauptstadt München (unter Angabe des maßgeblichen Stichtags) im Vergleich zu anderen bayerischen kreisfreien Städten und Landkreisen dar, und in welchen dieser Kommunen ist die Erfüllungsquote ebenfalls infolge des Herausfallens der länger als drei Jahre aufhältigen Geflüchteten gesunken?
- Welche konkreten Gründe führt die Regierung von Oberbayern bzw. der Freistaat Bayern dafür an, dass München trotz landesweit deutlich sinkender Asyl- und Zuweisungszahlen zusätzliche Unterbringungskapazitäten schaffen muss, während andere Kommunen Unterkünfte reduzieren oder schließen können, obwohl für alle dieselbe dreijährige Anrechnungsdauer nach der DVAsyl gilt?
- In welchem Umfang hat die Stadt München in den vergangenen drei Jahren gegenüber der Regierung von Oberbayern und den zuständigen Staatsministerien auf den extrem angespannten Münchner Wohnungsmarkt, die hohe Zahl bereits dauerhaft in München lebender Geflüchteter sowie die besondere Belastung der Landeshauptstadt hingewiesen, und mit welchen konkreten Ergebnissen (z. B. Anpassung der Quote, besondere Berücksichtigung im Rahmen der Zuweisungsentscheidungen, alternative Unterbringung in anderen Kommunen) waren diese Gespräche verbunden?
- In welchem Umfang hat die Stadt München gegenüber der Regierung von Oberbayern und dem Freistaat Bayern bereits ausdrücklich auf die Abweichungsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 DVAsyl hingewiesen, wonach bei fehlendem angemessenem Wohnraum bzw. erheblich erschwerter Integration von den Aufnahmequoten abgewichen werden kann, und mit welcher Begründung wurde eine solche Abweichung zugunsten Münchens bislang ganz oder überwiegend abgelehnt?
- Welche rechtlichen Schritte prüft bzw. ergreift die Stadt, um die Anwendung des § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 DVAsyl zugunsten Münchens notfalls auch mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen (z. B. Widersprüche gegen Zuweisungsentscheidungen, Feststellungs- oder Verpflichtungsklagen, gemeinsame Initiativen mit anderen Kommunen, Einschaltung der Kommunalen Spitzenverbände), und wie bewertet die Stadtverwaltung die Erfolgsaussichten solcher Instrumente?
- Sieht die Stadt die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen besonders belasteten Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt gegenüber dem Freistaat koordiniert auf eine systematische Nutzung der Abweichungsregelung des § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 DVAsyl hinzuwirken, um eine landesweit ausgewogenere Verteilung und eine spürbare Entlastung der Landeshauptstadt zu erreichen, und wurden hierzu bereits Gespräche initiiert oder geführt?
[1] https://www.merkur.de/lokales/freising/asylzahlen-sinken-deutlich-landkreis-freising-gibt-unterkuenfte-auf-94078200.html
[2] https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/9343808