Lenkungsgruppe zur Prozessbegleitung der Fusion von Gewofag und GWG
In der Sitzungsvorlage „Städtische Wohnungsbaugesellschaften“ Nr. 20–26 / V 03182 (Seite 13) ist die Bildung einer Lenkungsgruppe wie folgt vorgesehen:
- Bildung einer Lenkungsgruppe
Zur Prozessbegleitung soll unter der Leitung der 3. Bürgermeisterin und Aufsichtsratsvorsitzenden von GEWOFAG und GWG München eine Lenkungsgruppe eingerichtet werden. Die Lenkungsgruppe soll zunächst gemeinsam mit einer noch einzurichtenden Kooperationsleitung, welche auf operativer Ebene die Prozesse steuern soll, einen geeigneten Vorschlag für eine künftige Organisationsstruktur, einschließlich einer Zeitachse für die Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften erarbeiten und anschließend die weiteren Prozesse im Rahmen einer Zusammenführung begleiten.
Die Lenkungsgruppe wird von der 3. Bürgermeisterin in ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzende von GEWOFAG und GWG München benannt und setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe sollen hierbei – auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmervertreter*innen – paritätisch aus der Mitte der Aufsichtsratsgremien von GEWOFAG und GWG München stammen. Ferner sollen bei der Besetzung der Lenkungsgruppe neben Vertreter*innen der Landeshauptstadt München auch die Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat der MGS und HEIMAG paritätisch berücksichtigt werden.
Daraus ergeben sich bis heute eine Reihe klärungsbedürftiger Punkte.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
- Auf welcher Grundlage wurde/wird diese Lenkungsgruppe gebildet? Bedarf es hierzu eines gesonderten Stadtratsbeschlusses (nachdem dieser extra nicht beschlossen wurde) oder bedarf es hierzu der Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsräte als Organe der betreffenden Gesellschaften? Wenn ja, wann werden diese förmlichen Beschlüsse nachgeholt?
- Wer richtet die „Kooperationsleitung“ ein? Bedarf es hierzu eines gesonderten Stadtratsbeschlusses? Welche Qualifikation muss eine „Kooperationsleitung“ erfüllen? Wird diese Stelle ausgeschrieben?
- Auf welcher Grundlage beruht die Zusammensetzung dieser Lenkungsgruppe? Bedarf es hierzu eines ausdrücklichen Stadtratsbeschlusses oder der Aufsichtsräte als Organ der jeweiligen Gesellschaften?
- Falls eine Vereinbarung (=Vertrag) der betroffenen Gesellschaften hierfür Grundlage wäre, dürfen die Geschäftsführer der Gesellschaften eine solche Vereinbarung eigenständig abschließen oder bedarf es hierfür eines gesonderten Stadtratsbeschlusses oder Aufsichtsratsbeschlusses der jeweiligen Gesellschaften?
- Auf welcher Grundlage benennt die „3. Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München“ in ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzende die einzelnen Mitglieder der Lenkungsgruppe? Erfolgt dies nach freiem Ermessen oder bedarf es hierzu einen gesonderten Stadtratsbeschluss nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Stadtrats oder bedarf es hierzu einer Wahl der Mitglieder aus den entsprechenden Aufsichtsräten?
- Die Lenkungsgruppe hat die Aufgabe „geeignete Vorschläge für eine künftige Organisationsstruktur … erarbeiten“. Welche qualitativen, fachlichen Anforderungen müssen die Mitglieder der Lenkungsgruppe erfüllen, um diese Aufgabe erfüllen zu können?