MVV-Fahrgastschutz durch Fristverlängerung
Am 15.12.2019 trat das neue Tarifsystem des MVV in Kraft. Fahrkarten, welche noch mit dem alten Einkaufswert erworben wurden, müssen bis zum 31.03.2020 aufgebracht werden. Angesichts der aktuellen Corona-bedingten Ausgangsbeschränkungen fordert die CSU-Stadtratsfraktion, dass durch eine Fristverlängerung Inhabern alter Fahrkarten kein Nachteil entsteht.
Stadtrat Prof. Dr. Hans Theiss, stellv. Fraktionsvorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher: „Die kürzlich verlängerten Ausgangsbeschränkungen stellen in der aktuellen Krisenzeit das richtige Instrument dar, jedoch dürfen den Münchner Bürgerinnen und Bürgern dadurch nicht mehr Nachteile als unbedingt notwendig entstehen. In einer Zeit, in der der gesamtgesellschaftliche Zusammenhalt oberste Priorität genießt, sollte eine Fristverlängerung zu Gunsten derjenigen, die durch den Fahrkartenverkauf bereits in Vorleistung gegangen sind, doch wirklich kein Problem darstellen!“