Anfrage zum Tagesordnungspunkt 20 „Ehrenamtlicher Beauftragter für den interreligiösen Dialog“ des Sozialausschuss vom 23. September 2021
Wie im Sozialausschuss vom 23. September 2021 angekündigt, reicht die CSU- Stadtratsfraktion zum TOP 20 „Ehrenamtlicher Beauftragter für den interreligiösen Dialog“ einen konkreten Fragenkatalog aufgrund zahlreicher Unklarheiten im Benennungsverfahren des ehrenamtlichen Beauftragten für den interreligiösen Dialog ein.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister Dieter Reiter:
- Warum wurde die Thematik nicht im Ältestenrat besprochen?
- Liegt eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters hinsichtlich der direkten Besetzung vor?
- Wie ist die Stelle des ehrenamtlichen Beauftragten für den interreligiösen Dialog in
a) personeller
b) finanzieller
c) räumlicher
Hinsicht ausgestattet? - Besteht für den ehrenamtlich Beauftragten für den interreligiösen Dialog ein Rede- und Stimmrecht?
- Sind die Stellungnahmen des Beauftragten nur fakultativ oder verpflichtend und wer entscheidet darüber?
- Bei welchen Anlässen vertritt der Beauftragte die Stadt?
- Wie sind die formellen Voraussetzungen für das Benennungsverfahren des Beauftragten ausgestaltet? Ist in diesem Zusammenhang die Unabhängigkeit des Auswahlverfahrens von der politischen Ausrichtung der geeigneten Kandidaten gewährleistet?
- Wer legt bei Diskussionen die Inhalte und Zielrichtungen, die der Beauftragte vertritt, fest oder liegt dies im Ermessen des Beauftragten?
- Gibt es einen thematischen Handlungsrahmen? Falls dies der Fall sein sollte, wer entscheidet darüber?
- Für welche Amtsdauer wird der ehrenamtlich Beauftragte für den interreligiösen Dialog benannt oder ist diese Stelle von allen Regularien der Stadt freigestellt?