Christkindlmarkt – Aussetzung oder Reduktion des Mindestplatzgeldes
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird um Prüfung gebeten, ob das Mindestplatzgeld auf dem Christkindlmarkt in diesem Jahr entfallen oder zumindest signifikant reduziert werden kann. Je nach weiterer Entwicklung soll das auch für die Umsatzpacht und die Benutzungsgebühren geprüft werden.
Begründung
Die Pandemie nimmt noch einmal Fahrt auf. Die 7-Tages-Inzidenzen erreichen deutschlandweit Höchststände. Die geplanten und von vielen ersehnten Christkindlmärkte sind aufgrund der 4. Coronawelle in Gefahr. Das ist vor allem für all jene ein existenzielles Problem, die mit eben diesen Märkten ihr Geld verdienen, denn sie haben durch die nunmehr fast zwei Jahre andauernde Pandemie große Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.
Beim Christkindlmarkt müssen die Beschicker grundsätzlich Umsatzpacht zahlen. Wenn also wegen Corona und zusätzlichen Regelungen, wie 2G weniger Besucher kommen und in der Folge die Umsätze einbrechen, wird das grundsätzlich automatisch berücksichtigt. Angesichts der aktuellen Lage ist aber zu befürchten, dass das Mindestplatzgeld, das von jedem Beschicker gezahlt werden muss, dann höher sein könnte als eine Umsatzpacht bei schlechten Umsätzen. Aus diesem Grund sollte das Mindestplatzgeld entfallen oder zumindest deutlich reduziert werden. Sollte es zu besonders starken Einbußen kommen, muss auch über eine Reduktion von Umsatzpacht und Benutzungsgebühren nachgedacht werden.