Anträge
14. Februar 2022

„Bürgernahe Dienste“ neu definieren

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, den Begriff „Bürgernahe Dienste“ neu zu definieren und entsprechend anzuwenden.

Begründung

Viele Leistungen des Stadtjugendamtes wie zum Beispiel der Schulsozialarbeit, Jugendgerichtshilfe, Hilfe für junge Erwachsene, wirtschaftliche Jugendhilfe, Vormundschaften und die Großtagespflege, um nur einige zu nennen, werden als nicht „bürgernahe Dienste“ ein gewertet. Dadurch sind diese aktuell von Sparmaßnahmen betroffen, was große Engpässe zur Folge hat. Gerade in der Pandemie sind die Aufgaben des Stadtjugendamtes von großer Bedeutung und mit großen Herausforderungen verbunden. Schon jetzt zeigt sich, dass diese auch in Zukunft zunehmen werden.

Die Arbeit an und mit jungen Menschen als „bürgernah“ zu werten und auch, dass gerade hier Kürzungen kontraproduktiv sind, versteht sich eigentlich von selbst. Eine schnelle Berichtigung und Umsetzung sind auf Grund der aktuell angespannten Situation angezeigt.

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