Ausreichend Fahrradabstellflächen im Neubaugebiet Freiham
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, bei den weiteren Planungen zum 2. RA Freiham ausreichend Stellflächen für Fahrräder jeglicher Ausprägung außerhalb des öffentlichen Raumes vorzusehen. Diese können sowohl innerhalb der Wohngebäude als auch in den Parkhäusern vorgesehen werden. Die Anzahl muss weit über den Mindestforderungen der Fahrradstellplatzsatzung liegen.
Begründung
Im 2. Realisierungsabschnitt des Bebauungsplanes für Freiham sollen einmal bis zu 16.000 Einwohner leben. Erklärtes Ziel ist es, die Nutzung von Fahrrädern zu fördern.
Fahrradfahrer haben heutzutage nicht nur ein Fahrrad, sondern meist auch zwei oder noch mehr: z.B. ein Alltagsfahrrad, ein Lastenfahrrad, ein E-Bike/Pedelec, ein Fahrrad für den Transport von Kindern, ein S-/U-Bahnfahrrad, ein Sportfahrrad wie ein Mountainbike, Rennrad oder Winterfahrrad. Somit ist davon auszugehen, dass im Durchschnitt pro Einwohner mind. 2 Fahrräder vorhanden sind, die nicht gleichzeitig genutzt werden können. Bei 16.000 Einwohnern sind es mindestens ca. 32.000 Fahrräder, die unterzubringen sind! Die meisten Fahrräder stellen einen nicht unerheblichen Wert dar und sollten deshalb auch sicher und geschützt abgestellt werden können.
Des Weiteren ist festzustellen, dass im 2. Realisierungsabschnitt eine sehr hohe Bebauungsdichte herrscht, so dass der öffentliche Raum möglichst für Erholungsflächen und Klimaschutzbelange freigehalten werden sollte. Eine umfangreiche Begrünung ist dabei sehr erstrebenswert. Deshalb dürfen die zur Verfügung stehenden Flächen möglichst nicht mit Fahrrädern oder anderen privaten Verkehrsmitteln zugestellt werden. Diese sind vielmehr innerhalb von Gebäuden unterzubringen.