Anträge
27. Mai 2022

Photovoltaik und Denkmalschutz: Was ist möglich?

Die Landeshauptstadt München (LHM) ermöglicht eine erleichterte Anbringung von Dach-Photovoltaikanlagen im Umgriff von und, wo es möglich und unbedenklich ist, auch auf Denkmälern und Denkmalensembles durch eine großzügigere und einfachere Genehmigungspraxis. Voraussetzung ist, dass das Erscheinungsbild und die Statik der Denkmäler dadurch nicht nachhaltig gestört wird – was insbesondere bei Denkmälern, bei denen das Dach nicht einsehbar ist, möglich sein sollte.

Begründung

Seit Beginn des Ukrainekriegs hat die sichere und bezahlbare Energieversorgung der Münchner Bürgerinnen und Bürger eine noch höhere Priorität. Photovoltaikanlagen sind eine einfache und schnelle Möglichkeit, zusätzliche Energie zu gewinnen. In manchen Bereichen der LHM ist es wegen hoher denkmalschutzrechtlicher Hürden jedoch nicht möglich, diese anzubringen. Gerade im Hinblick auf die aktuelle geopolitische Situation und ständig steigende Energiepreise ist es eventuell notwendig, die bisher strikte Genehmigungspraxis zu lockern. Einige andere Kommunen in Bayern machen dies bereits vor. Wichtig ist dabei aber auch, dass eine Lockerung in Abstimmung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort geschieht.

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