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17. Juni 2022

Kein Filz bei Preisgerichtssitzungen in Architekturwettbewerben – München schafft Transparenz und verlässliche Regeln!

Die Landeshauptstadt München gibt sich neue interne Regeln für Preisgerichtssitzungen in Architekturwettbewerben:

  1. Der Abstimmungsmodus wird klar festgelegt:

(z.B. 1. Runde:  eine positive Stimme reicht für das „Weiterkommen“;

  1. Runde: relative Mehrheit reicht für das „Weiterkommen“;
  2. Runde: die 3-5 Arbeiten mit den meisten positiven Stimmen kommen in die Endrunde;
  3. Runde: Die 1.-3. Preise und die Anerkennungen werden vergeben, in dem beginnenden mit dem 1. Preis abgestimmt wird – es wird die absolute Mehrheit der Stimmen benötigt, bei Verfehlen gibt es eine Stichwahl).

Es wird ein Sonderpreis „besonders innovative Architektur“ eingeführt, dieser wird mit absoluter Mehrheit vergeben. Sollte ein solcher Preis vergeben werden, kann der Bauherr entscheiden diesen anstatt des 1. Preises zu realisieren falls abweichend.

  1. Es wird eine Höchstzahl an Architekturwettbewerben festgelegt, die ein Architekt im Jahr in München bestreiten darf.
  2. Es gibt einen transparenten Pool aus Architekten, die für Jurys in Frage kommen. Aus diesen wird für jeden Wettbewerb gelost. Diesem Pool müssen 1/3 Architekten angehören die vor weniger als 5 Jahren ihren Abschluss gemacht haben und 1/3 Architekten, die nicht aus München kommen oder an einer Münchner Hoch- oder Fachhochschule ihren Abschluss gemacht haben.
  3. Das Abstimmungsergebnis wird namentlich öffentlich bekannt gegeben.
  4. Die mutmaßlichen Baukosten werden im Rahmen der Vorabprüfung geschätzt und der Jury zur Verfügung gestellt.
  5. Der Vorsitzende der Jury wird unter den Fachpreisrichtern ausgelost.
  6. Den Sachpreisrichtern müssen 3 Bürger angehören, die im Umgriff des Bauvorhabens ihren Wohnsitz haben. Diese werden analog dem Verfahren Bürgergutachten ausgelost.
  7. Wettbewerbe müssen innerhalb von 3 Monaten nach Vorliegen der Entwürfe abgeschlossen werden. Sollten Jury-Mitglieder dies aufgrund Zeitmangels nicht ermöglichen können, müssen sie dies vor Beginn des Wettbewerbes bekanntgeben und scheiden als Mitglieder der Jury aus. Sollten sie zu einem Termin, den der Vorsitzende festlegt, verhindert sein müssen Sie einen Vertreter entsenden. Dies gilt auch für die Vertreter der Verwaltung.

Die Regeln gelten für alle Wettbewerbe, bei den die Landeshauptstadt München Ausloberin ist oder für private Auslober, die sich mit dem Wettbewerb das informelle Plazet der Landeshauptstadt München sichern wollen.

Der Stadtrat genehmigt der Verwaltung zur Umsetzung dieser Forderung von den „Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens“ (GRW) abzuweichen.

Begründung:

Die großen Bauten prägen das Münchner Stadtbild und werden so Teil der Seele unserer Stadt. Es verfestigt sich jedoch der Eindruck, dass in München mutige Architekturvorhaben keine Chance haben und ein manchmal provinziell anmutendes Stadtbild von einer kleinen Clique aus Architekten geprägt wird. In Preisgerichtssitzungen entsteht immer wieder der Eindruck, dass die Entscheidungsfindung nicht unabhängig ist, sondern tendenziös über Zusammensetzung der Jury, Preisgerichtsleitung und Abstimmungsmodus gesteuert werden soll. Preisgerichtssitzungen unterliegen natürlich den Rahmenbedingungen der Richtlinien für Planungswettbewerbe des Bundesbauministeriums – dennoch könnte und sollte sich die Landeshauptstadt München darauf basierend eigene Regeln geben, die den Prinzipien der Transparenz und unabhängigen Entscheidungsfindung Rechnung tragen.

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