Anträge
5. Juli 2022

Vereinen und Veranstaltern das Leben erleichtern: Gleiche Bedingungen für Veranstaltungen wie vor Corona!

Die städtischen Referate stellen sicher, dass privat oder ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen auf städtischem Grund abgesehen von möglicherweise infektiologisch nötigen Vorkehrungen wieder zu den Bedingungen genehmigt werden und durchgeführt werden können, zu denen es vor der Corona-Pandemie der Fall war.

Begründung

Immer wieder treten derzeit Probleme bei der Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen auf, die früher unproblematisch waren. Nicht nur ergehen Genehmigungsbescheide, die teilweise mit umfangreichen Auflagen verbunden sind, momentan trotz frühzeitiger Antragstellung erst wenige Tage vor den Veranstaltungsterminen. Hinzu kommen teilweise vollkommen neue Auflagen und erschwerte Unterstützungsangebote durch die Stadtverwaltung.

Als Beispiel seien das Johannifeuer und das Kinderfest in Berg am Laim genannt. Über 20 Jahre lang wurde auf einer runden Schotterfläche auf der Festwiese jedes Jahr das Feuer genehmigt und entzündet. Da sich nach zwei Jahren Corona-Pause auf dieser Fläche nun einzelne Grasbüschel gebildet haben, wurde 2022 diese Fläche erstmalig nicht mehr als geeignete Feuerstelle anerkannt, sondern vorausgesetzt, dass eine Vorrichtung „mit ausreichend Bodenabstand“ genutzt wird – zum Beispiel eine Feuerschale (nötiger Durchmesser: vier Meter). Zusätzlich war, ebenfalls erstmalig, jeweils ein Ortstermin vor und nach der Veranstaltung durchzuführen. Ein früher vorhandener Stromanschluss an der Festwiese, der unter anderem für das Kinderfest des Bezirksausschusses nötig ist, wurde unterdessen während den Corona-Jahren entfernt, sodass die SWM keinen Stromanschluss mehr auf der Festwiese herstellen können.

München lebt von vielen dezentralen, ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen. Die Landeshauptstadt München muss deshalb wieder mehr ermöglichen statt zu verhindern und den Organisatoren ihre Arbeit nicht weiter erschweren.

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