Die Landeshauptstadt München unterstützt die AETAS Kinderstiftung
Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, die AETAS Kinderstiftung mit ihrer erfolgreichen KinderKrisenIntervention noch stärker als bisher zu unterstützen. Die Förderung soll dabei zukünftig zusätzlich bestehen aus
- einem anteiligen Mietzuschuss für 2 Büros und 2 Beratungsräume sowie die notwendige technische Betriebsfläche in Höhe von 2.566,40 Euro pro Monat,
- 1,0 VZÄ im Bereich Sozialarbeit TV-VKA E12 (gemäß Stadtratsbeschluss zur bisherigen Förderung) zzgl. Sachkostenpauschale und
- 0,5 VZÄ im Bereich Verwaltung TV-VKA E9b.
Begründung
Die AETAS Kinderstiftung versorgt traumabelastete Kinder, Jugendliche, deren Bezugspersonen, Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach einem traumaspezifischen Frühinterventionsansatz. Zu den häufigsten Indikationen gehören der traumatische Tod einer nahen Bindungsperson, das Bezeugen von Suizid/Suizidversuch oder versuchter/vollendeter Tötung wie auch lebensbedrohliche medizinische Notfälle oder der bevorstehende Tod naher Bezugspersonen. Neben der Reduktion von akutem Leid steht vor dem Hintergrund individueller Schutz- und Risikofaktoren die erkrankungspräventive Förderung früher Traumaverarbeitung im Fokus des Angebotes.
Bei der Bedarfsentwicklung der letzten Jahre zeigt sich ein mit zunehmendem Bekanntwerden des Angebotes kontinuierlich steigender Bedarf, der die Kinderstiftung in Form von Unterstützungsbitten erreicht. Allein seit Förderbeginn durch die LHM ergibt sich eine Zunahme von Versorgungsanfragen um 27%. Neben der erheblichen Steigerung der Versorgungsbedarfe zeigt sich ein spürbarer Anstieg in der Komplexität der Fälle und der geschilderten Beschwerden.
In diesem Sinne sind die Anforderungen an die AETAS Kinderstiftung als Clearingeinrichtung, die die verschiedenen Bedarfsfelder erkennt, einen Förderplan erstellt, Gefahreneinschätzung vornimmt und neben eigener Versorgung differenzierte Anbindung an andere Angebote der Regelversorgung etabliert, deutlich gestiegen. Zudem stellt sich die Weitervermittlung Betroffener in anschließende Systeme der Regelversorgung inzwischen als deutlich schwieriger dar. Die schon vor Corona erheblichen Wartezeiten auf einen ambulanten Traumapsychotherapieplatz haben sich derzeit teilweise mehr als verdoppelt. Eine erweiterte Förderung könnte hier zumindest eine kleine Abhilfe schaffen.