Erweiterung der Hilfsangebote für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger
Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, Hilfsangebote, wie zum Beispiel den Bus & Bahn Begleitservice München, den der vom Katholischen Männerfürsorgeverein umgesetzt wird, während Phasen in denen öffentliche Verkehrsmittel nicht barrierefrei erreichbar sind anzubieten. Insbesondere in den Hauptverkehrszeiten soll das ehrenamtliche Angebot ausgeweitet werden. Außerdem wird die LHM aufgefordert, die Voraussetzungen für den Bus & Bahn Begleitservice im Referat für Arbeit und Wirtschaft so zu gestalten, dass die Umsetzung durch die Träger zugunsten der Bürgerinnen und Bürgern möglichst unkompliziert und schnell erfolgen kann.
Begründung
Der Bus & Bahn Begleitservice wird von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2019 würden 80% der Befragten den Service mindestens einmal im Monat nutzen, 100% würden den Dienst weiterempfehlen. Während Bauphasen, in denen die Barrierefreiheit nicht gegeben ist, haben es die Betroffenen besonders schwer, die öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen. Termine mit Mobilitätsbegleiterinnen und Mobilitätsbegleitern können frühestens eine Woche und spätestens zwei Werktage vor der gewünschten Begleitung angefragt werden.
Eine kurzfristige Hilfestellung ist somit für viele Bürgerinnen und Bürger nicht möglich.
In diesen sollte insbesondere während der Hauptverkehrszeiten eine erweiterte Hilfestellung durch mehr Personal angeboten werden.
Die Voraussetzungen für den Einsatz im BBS (Bus- und Bahn-Begleitservice) sind ein mindestens 6-jähriger ALG-II-Bezug und körperliche sowie emotionale Belastbarkeit. Diese Voraussetzungen sollen unter den genannten Gesichtspunkten auch vereinfacht werden, damit mehr Menschen von dem Angebot profitieren können.
Als Beispiel dient hier der Laimer Bahnhof, an dem während der Umbaumaßnahmen monatelang keine uneingeschränkte Barrierefreiheit möglich ist.