Kommunales Wohngeld für Münchnerinnen und Münchner
Das Sozialreferat der Landeshauptstadt München hat in einem Antwortschreiben bestätigt,
dass der Aufbau eines Fördermodels zur gerechteren Unterstützung tatsächlich bedürftiger
Haushalte ein nachvollziehbares Ziel darstellt. Trotzdem wird diese Möglichkeit als nicht
zielführend (!) und unwirtschaftlich abgelehnt. Als Grundlage für die Ablehnung werden
Zuständigkeiten und Vorgaben des Bundes sowie nötige umfassende Neukonzeptionen
aufgeführt.
Die Anzahl von eingehenden Wohngeldanträgen – auch oder gerade wenn diese am Ende auf
Grund von Nichterfüllung der Voraussetzungen abgelehnt werden müssen – bestätigen
offensichtlich den Bedarf an weiteren Förderarten, die die unterschiedlichen Bedürfnisse der
Münchnerinnen und Münchner berücksichtigen.
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Warum ist eine Erweiterung der bestehenden Arbeitsprozesse nicht möglich?
- Was haben von der Kommune beschlossene Leistungen mit dem System des
Bundesgesetzvollzugs zu tun und warum schließen diese sich aus? - Entscheidet die Verwaltung über die Einführung umfassender Neukonzeptionen in der
Administration? - Warum verweigert das Sozialreferat Neuerungen der kommunalen Hilfestellung
zugunsten der Münchner Bevölkerung? - Gibt es Förderarten einer Kommune, die wirtschaftlich sind?
- Was spricht gegen eine eigeninitiative Zwischenlösung einer Kommune, bis der Bund
die Gesetzeslage entsprechend angepasst hat?