Künstler-Ateliers im Botanikum so lange wie möglich erhalten
Im Zuge des Umlegungsverfahrens der Grundstücke im Bebauungsplan-Gebiet Nr. 2165 sind Möglichkeiten darzustellen und zu prüfen, wie die Übernahme der späteren Öffentlichen Grünfläche (jetziges Botanikum) durch die Stadt,
- erst kurz vor tatsächlicher Herstellung der Grünfläche erfolgen kann
oder - „nicht-lastenfrei“ vollzogen wird und die Lastenfreimachung erst zu einem späteren Zeitpunkt gesichert stattfindet.
Im Zuge der Prüfung ist darzustellen, welche Teilflächen in welcher zeitlichen Abfolge bebaut bzw. hergestellt werden.
Begründung
Mittelfristig ist das „Aus“ für die Ateliers im Botanikum besiegelt, da die dortige Fläche im Rahmen des Bebauungsplans als Grünfläche vorgesehen ist. Gleichwohl ist es im Interesse der Stadt, die Ateliers so lange wie möglich zu erhalten. Sollte die Umlegung lastenfrei von statten gehen, ist zu diesem Zeitpunkt (bzw. einige Monate vorher) das Ende der derzeitigen Ateliers besiegelt, da damit ein Rückbau der Gewächshäuser und eine Räumung verbunden ist.
Gleichzeitig wird das Grundstück aller Voraussicht nach einige Zeit brach liegen, bis die Grünfläche tatsächlich benötigt und hergestellt wird, sollte keine zeitliche Anpassung erfolgen. In Zeiten knapper Flächen und teurer Mieten für Ateliers ein nicht zu vertretender Weg. Aus diesem Grund muss zwingend nach Lösungen gesucht werden, die nicht aus formalen Gründen zu einem vorzeitigen Ende der Ateliernutzung führen.