Weltstadt mit Herz – Herz für Familien 14: Ein günstiges Kindergetränk bei Veranstaltungen auf städtischem Grund!
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, bei Ausschreibungen sowie bei
Bewerbungen für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund darauf hinzuwirken, dass
mindestens ein günstiges Kindergetränk (mind. 50 % unter den regulären Preisen für Getränke)
angeboten wird.
Begründung
Die steigenden Lebenshaltungskosten machen sich überall bemerkbar. Überproportional
betroffen sind Familien oder Alleinerziehende mit Kindern. Deshalb wird die Stadt München
aufgefordert, ihre Ausschreibungstexte für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund so
anzupassen, dass mindestens ein günstiges Kindergetränk angeboten werden muss. Auch bei
Bewerbungen Dritter ohne Ausschreibung ist darauf hinzuwirken, dass es mindestens ein
günstiges Kindergetränk gibt. Allein ein solches Angebot kann für Familien zu mehr Teilhabe am
öffentlichen Leben führen. Auf den Gesundheitsaspekt bei der Auswahl des Getränkes könnte
zusätzlich geachtet werden