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13. August 2023

Die Münchner WirtshausWiesn nicht erfrieren lassen: CSU/FW-Fraktion fordert gleiche Bedingungen für die Verwendung von Heizstrahlern

Seit 2020 stellt die Münchner WirtshausWiesn eine beliebte Alternative dar, um während der Oktoberfestzeit auch in den Wirtshäusern der Landeshauptstadt zu feiern. Doch während in diesem Jahr auf dem Münchner Oktoberfest zur Entlastung der Zelte und Belebung der Biergärten Heizstrahler erlaubt sind, hat die Stadtverwaltung einen Einsatz solcher Apparate für die WirtshausWiesn nicht gestattet. Im Sinne der Gleichbehandlung soll deshalb die Verwendung von Heizstrahlern auch für die betroffenen Münchner Gaststätten erlaubt werden. Die CSU/FW-Stadtratsfraktion stellt hierzu am Montag einen Antrag zur dringlichen Behandlung im Feriensenat des Münchner Stadtrates am 23.08.2023.

Die Münchner WirtshausWiesn wurde im Jahr 2020 erstmals als Ersatz für das ausgefallene Oktoberfest durchgeführt. Seitdem stellt die Veranstaltung unter dem Motto „Ganz München ist Wiesn“ eine bei Münchnern und Touristen gleichermaßen beliebte Alternative zum Oktoberfest dar. Während allerdings beim Oktoberfest Heizstrahler erlaubt sind, hat die Stadtverwaltung einen Einsatz solcher Apparate für die parallel zum Münchner Oktoberfest stattfindende WirtshausWiesn bislang nicht gestattet.

Die CSU/FW-Stadtratsfraktion fordert deshalb in einem Antrag zur dringlichen Behandlung im Feriensenat die Verwaltung dazu auf, im Sinne der Fairness gleiche Bedingungen für die Verwendung von Heizstrahlern zu schaffen. Dies soll kurzfristig für den Zeitraum vom 16. September bis 03. Oktober 2023 umgesetzt werden. Die CSU/FW-Stadtratsfraktion schlägt zudem vor, mit der Verwendung von Ökostrom die Emissionen der Heizstrahler auf ein Minimum zu begrenzen. Dies kann von der Stadtverwaltung auch zur bindenden Voraussetzung für den Gebrauch der Apparate gemacht werden.

Manuel Pretzl, Fraktionsvorsitzender: „Die Münchner WirtshausWiesn erfreut sich bei vielen Münchnern und Touristen großer Beliebtheit. Dass für die Veranstaltung andere Voraussetzungen gelten sollen als für das Oktoberfest, können wir nicht nachvollziehen. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, faire Verhältnisse zu schaffen und auch der Innenstadtgastronomie die Verwendung von Heizstrahlern zu gestatten. Durch die verpflichtende Nutzung von Ökostrom könnten die Emissionen der Geräte auf ein Minimum begrenzt werden.“

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