Anträge
18. August 2023

Kein Zahlungsverzug ohne Bescheid

Die Landeshauptstadt München wirkt auf die Stadtwerke München ein, dass Antragstellerinnen und Antragsteller auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder den grauen München Pass, bis zum Erhalt des Bescheides nicht in Zahlungsverzug von offenen Rechnungen für Energiekosten kommen.

Begründung

Auf Grund der hohen Nachfrage und organisatorischen Schwierigkeiten ergeben sich von der Antragstellung auf finanziellen Hilfeleistungen, wie Kinderzuschlag, den grauen München Pass und vor allem Wohngeld, bis hin zum Erhalt des endgültigen Bescheides häufig lange Bearbeitungszeiten. Da die Zuschüsse aus dem Energiefonds an diesen Bescheid gebunden sind, ist eine Begleichung der Energierechnung bis zu diesem Zeitpunkt durch die Betroffenen oft nicht möglich. Da der Verzug somit unverschuldet eintritt, ist dieser bis zum Abschluss des Antragsverfahrens auszusetzen.

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