Stromversorgung der Kleingärtner in Berg am Laim: Wie ist die rechtliche Lage?
Laut Berichterstattung der tz vom 09.11.2023 soll der Kleingartenanlage in Berg am Laim im November 2024 der Strom abgedreht werden, da laut Generalpachtvertrag nur die Vereinsheime ans Stromnetz angebunden werden sollen. Dem entgegen steht offenbar ein konträres Schreiben des früheren Münchner Stadtgartendirektors von 1962, das den Lichtanschluss genehmigt, falls die Kabel unterirdisch verlegt sind. Einige Kleingärtner haben nach der Verlautbarung durch das Baureferat schon angekündigt, die Anlage zu verlassen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wurde die im Artikel genannte Genehmigung eines Lichtanschlusses durch die Stadtverwaltung erteilt? Wurde sie zeitlich befristet erteilt? Wurde sie jemals zurückgenommen?
- Falls die Stadtverwaltung die genannte Genehmigung ausgesprochen hat, wieso wusste das Baureferat nichts davon, dass die Anlage mit Strom versorgt wurde?
- Ergibt sich durch die Inanspruchnahme der Genehmigung seit 1962 ein Gewohnheitsrecht für die Nutzerinnen und Nutzer?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den Nutzerinnen und Nutzern der Anlage in Berg am Laim entgegenzukommen und eine Stromversorgung weiterhin aufrecht zu erhalten (abgesehen von den genannten PV-Anlagen)?