Tram Nordtangente, Abschnitt Johanneskirchner Straße: Aktuelle Fragen zum Sachstand und zum weiteren Vorgehen der Stadtwerke München
Der Bau der Tram Nordtangente im Abschnitt Johanneskirchner Straße gerät immer mehr zu
einer Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen. Mit Bescheid vom 2. Februar 2024 wurde nun
der Antrag der Stadtwerke München auf eine vorläufige Anordnung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Oberbayern abgelehnt. Gleichzeitig wurde eine bereits
Ende des vergangenen Jahres angekündigte zweite Tekturplanung zum Antrag auf Planfeststellung offenbar bis heute nicht bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Die Grundlagen für
die Nutzen-Kosten-Untersuchung und die Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses wurden trotz mehrfacher direkter Nachfrage Stadtratsmitgliedern nicht zur Verfügung gestellt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:
1. Mit welcher Begründung wurde der Antrag auf vorläufige Anordnung durch die Genehmigungsbehörde abgelehnt?
2. Welchen Inhalt soll die zweite Tektur für den Planfeststellungsantrag haben, welche Folgen
haben die offenbar vorzunehmenden Änderungen bei einer Realisierung der Trambahn für
die Anwohner, warum wurde die Tektur bislang nicht eingereicht?
3. Kann vor dem Hintergrund der Ablehnung des vorläufigen Maßnahmenbeginns die Grillstation Johanneskirchen vorerst am deutlich günstigeren Standort an der Kreuzung Freischützstraße/Johanneskirchner Straße verbleiben, bis die Genehmigungsfähigkeit des Planfeststellungsantrags abschließend geklärt ist? Wenn nein, welche konkreten Gründe sprechen
dagegen?
4. Welche Auswirkung hat diese weitere, deutliche Verzögerung des Projekts für Kosten und
Zeitplan des Projekts?
5. Beeinflusst dieser Umstand das Nutzen-Kosten-Verhältnis?
6. Auf welchen Grundlagen wurde das Nutzen-Kosten-Verhältnis berechnet, was sind die wesentlichen Inhalte der Nutzen-Kosten-Untersuchung?
7. Warum wurde die Nutzen-Kosten-Untersuchung trotz mehrfacher direkter Anfrage beim
Mobilitätsreferat und den Stadtwerken München anfragenden Stadtratsmitgliedern nicht
zur Verfügung gestellt, obwohl bei anderen Projekten mit einem vergleichbaren Verfahrensstand Bürger die Auskünfte auf Grundlage des BayUIG erhielten?