Zeitliche Verschiebung der Änderungen in der Kindertagespflege um ein Jahr
Die Änderungen bei der Berechnung des Qualifizierungszuschlages seitens der Stadtjugendamtes der Landeshauptstadt München wird um ein Jahr auf September 2025 verschoben. Die Kindertagespflegenden Personen sind rechtzeitig über die Änderungen bei der Förderpraxis zu informieren und ihnen ist damit Gelegenheit zu geben, sich qualifizieren zu können. Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtrat darzustellen, wie die Ausreichung der Einzelzuschläge erfolgt und inwieweit Gesamtstreichungen üblich und oder zulässig sind.
Begründung
Die Betreuung von Kindern unter einem Jahr durch Kindertagespflegenden Personen (KTP) erfordert eine zusätzliche Qualifikation, welches durch Ausreichung eines Qualifizierungszuschlages bei der Förderung abgebildet wird. Dies soll nun geändert werden, so dass bei der Betreuung eines U1-Kindes nicht nur der Qualifizierungszuschlag für das Kind, sondern für alle weiteren betreuten Kinder (bis zu 4) entfällt. Die Qualifikation erfordert eine Fortbildung mit 140 Unterrichtseinheiten (UE) mit Prüfung. Die Information über diese Änderung wurde den KTP vom Jugendamt wohl zu spät mitgeteilt. Die einschlägigen Kurse in diesem Jahr haben bereits begonnen und sind nur bei wenigen Anbietern verfügbar. Die Regelung, die ab September 2024 greifen soll, muss deshalb um ein Jahr verschoben werden, damit alle KTP die Möglichkeit haben, sich ausreichend zu qualifizieren.